Bundeskartellamt verpflichtet Sägewerke zu Informationen über Rundholzlieferungen

Ausweitungen auf weitere Bundesländer und Holzabnehmer sind möglich

Das Bundeskartellamt überprüft derzeit in Baden-Württemberg mit Hilfe einer Abfrage bei Sägewerken, ob sich die Vermarktungsstrukturen für Rundholz entsprechend der auf Basis des so genannten Konkretisierungspapiers gefassten Beschlüsse vom Dezember 2008 verändert haben. Besonders 2011 war dem Kartellamt von ...

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