Bundeskartellamt untersagt gemeinsame Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg

Land wird die Entscheidung nicht akzeptieren und Rechtsmittel einlegen

Nach drei Beschlussentwürfen hat die 1. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes am 15. Juli 2015 dem Land Baden-Württemberg die abschließende Entscheidung in dem Kartellverfahren zur gemeinsamen, Waldbesitzarten übergreifenden Nadelrundholzvermarktung zugestellt. In dem 209 Seiten umfassenden Beschluss untersagt ...

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