BLE: Wenge-Lieferungen vorerst nicht beschlagnahmt

Prüfungen decken noch relativ häufig Mängel bei Sorgfaltspflichtsystemen auf

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Bonn, wird die Mitte August 2013 in Verwahrung genommenen Lieferungen von Wenge-Rundholz aus der Demokratischen Republik Kongo vorerst doch nicht beschlagnahmen. Zwar hat die Behörde am 11. Oktober eigentlich die Beschlagnahme beschlossen und wollte den ...

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