BFH-Urteil zur Berechnung der Grunderwerbssteuer

Bei Waldkäufen darf nur noch der Boden- und nicht mehr der Bestandswert der Berechnung der Grunderwerbsteuer zugrunde gelegt werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH), München, am 22. Januar 2022 entschieden. Die Veröffentlichung ist am 6. Oktober unter dem Aktenzeichen II R 36/19 erfolgt. Laut BFH gehören Bäume au...

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