Das baden-württembergische Ministerium für Verkehr, Stuttgart, hat die bisherige Ausnahmeregelung für Rundholz-LKW bis 31. Dezember 2027 verlängert. Der am 23. Januar 2024 veröffentlichte Erlass gilt für den Transport von Schadholz. Auf dessen Grundlage können Holzspeditionen beim jeweils zuständigen Regierungspräsi...
Baden-Württemberg verlängert 44 t-Regelung bis Ende 2027
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und nach erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe ihrer E-Mail-Adresse und ihres Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -