Baden-Württemberg muss gemeinsame Vermarktung von Rundholz aufgeben

Bundeskartell nimmt zu den vom MLR vorgelegten Lösungen Stellung

Das Bundeskartellamt hat am 22. Mai 2014 dem Land Baden-Württemberg mitgeteilt, unter welchen Rahmenbedingungen die Vermarktung von Nadelrundholz künftig zu erfolgen hat. Dabei weicht das Kartellamt bei den meisten Punkten nicht von dem Beschlussentwurf vom 17. Dezember 2013 ab. So belässt das Bundeskartellamt die ...

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