Das Land Baden-Württemberg wird gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes zur Rundholzvermarktung am Oberlandesgericht Düsseldorf klagen. Die entsprechenden Schriftstücke werden von der vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Stuttgart, beauftragten Kanzlei derzeit vorbereitet. Mit der Klage wird am OLG auch der Antrag gestellt, den Sofortvollzug des Beschlusses außer Kraft zu setzten. Der Schritt war von Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Alexander Bonde bereits im Januar angekündigt worden, nachdem eine zuvor gegenüber dem Bundeskartellamt abgegebene Verpflichtungszusage zurückgezogen worden war.
Baden-Württemberg klagt gegen Bundeskartellamt
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