Die Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher (AGR), Berlin, hat am 25. Juli 2018 die Übersicht über Ausnahmegenehmigungen für Holztransporte mit 44 t Gesamtgewicht aktualisiert. Abgesehen von den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gibt es in Deutschland derzeit nur in Schleswig-Holstein, Saarland und ...
Aktualisierte Übersicht für 44 t-Ausnahmeregelungen
Bayerische Waldbesitzer wollen wegen Käferkalamität ebenfalls 44 t-Tonnage
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