Freistellungsvereinbarung zwischen Bulthaup und Rehau auch in zweiter Instanz bestätigt

Nichtigkeitsklage gegen Bulthaup-Patent wurde offensichtlich abgewiesen

Die zwischen dem Küchenmöbelhersteller Bulthaup GmbH & Co. KG, Aich, und dem Kantenproduzenten Rehau AG+Co., Rehau, getroffene Freistellungsvereinbarung für den Einsatz von Laserkanten in der Möbelindustrie hat auch weiterhin Bestand. Rehau kann diese Freistellung, die sich auf das von Bulthaup gehaltene Patent EP ...

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