Nach dem Europäischen Gericht (EuG) hat jetzt auch der ebenfalls in Luxemburg ansässige Europäische Gerichtshof (EuGH) die Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid in Pulverform als „vermutlich krebserzeugend beim Einatmen“ (Karzinogenität Kategorie 2) für nichtig erklärt. Das EuG hatte die am 18. Februar 2020 v...
EuGH bestätigt Nichtigerklärung der CLP-Einstufung von TiO₂
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