Die EU-Kommission hat sich am 4. Oktober 2019 doch für eine Einstufung von pulverförmigem Titandioxid als möglicherweise krebserregend bei Aufnahme durch die Atemluft (Karzinogenität Kategorie 2) entschieden. Sie ist damit der Anfang Juni 2017 ausgesprochenen Empfehlung des Ausschusses für Risikobewertung ...
Titandioxid soll über CLP-Verfahren doch als Krebsverdachtsstoff eingestuft werden
Einstufung könnte zu Einschränkungen beim Holzwerkstoffrecycling führen
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