Das Landgericht Düsseldorf hat die Mitte April von Hymmen gegen Barbéran eingereichte Patentverletzungsklage dem spanischen Maschinenhersteller inzwischen zugestellt. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 4b O 26/20. Ein Verhandlungstermin wurde allerdings erst für Mitte 2021 festgelegt.
Hymmen wirft Barbéran in der Klage eine Verletzung der europäischen Patente EP 3 109 056 und EP 2 313 281 vor. Die Klage bezieht sich jeweils nur auf den deutschen Teil der Patente. Barbéran hat die Vorwürfe in einer Ende Juni herausgegebenen Stellungnahme zurückgewiesen.