ECHA hat Melamin doch noch in die SVHC-Liste aufgenommen

Mit einer am 17. Januar veröffentlichten Entscheidung hat die European Chemicals Agency (ECHA) im Rahmen der REACH-Regulierung neun weitere Substanzen in die Liste besonders besorgniserregender Stoffe aufgenommen. Zu diesen Neuaufnahmen gehören das unter anderem in Leim- und Imprägnierharzen eingesetzte Melamin (CAS-Nr. 108-78-1), bromhaltige Flammschutzmittel, phthalathaltige Weichmacher sowie mehrere Chemikalien zum Einsatz in der Papierproduktion und bei Beschichtungsmaterialien. Damit umfasst die SVHC-Liste (Substances of Very High Concern) inzwischen insgesamt 233 Substanzen. Die besonders besorgniserregenden Stoffe stehen unter dem Verdacht einer gesundheits- oder umweltschädlichen Wirkung, da sie krebserregend, mutagen oder fortpflanzungsgefährdend sein können. Die in die Liste aufgenommenen Stoffe können weiterhin eingesetzt werden. Bei einem Gewichtsanteil von mehr als 0,1 % muss allerdings eine Meldung an die ECHA erfolgen; zudem müssen industrielle Abnehmer über den Einsatz des Stoffes informiert werden.

 

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