Der 10. Zivilsenat am Bundesgerichtshof, Karlsruhe, hat in einer mündlichen Verhandlung am 22. September 2015 in zweiter Instanz das von dem Küchenhersteller Bulthaup GmbH & Co. KG, Aich, gehaltene Patent EP 1163864 B1 „Möbelplatte und Verfahren zu deren Herstellung" bestätigt. Die schriftliche Entscheidung muss ...
Bulthaup-Patent wird auch vom Bundesgerichtshof bestätigt
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -