Bulthaup-Patent wird auch vom Bundesgerichtshof bestätigt

Der 10. Zivilsenat am Bundesgerichtshof, Karlsruhe, hat in einer mündlichen Verhandlung am 22. September 2015 in zweiter Instanz das von dem Küchenhersteller Bulthaup GmbH & Co. KG, Aich, gehaltene Patent EP 1163864 B1 „Möbelplatte und Verfahren zu deren Herstellung" bestätigt. Die schriftliche Entscheidung muss ...

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