NRW beschließt Sonderregelung für Möbelhandel

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat eine Sonderregelung für den Möbelhandel beschlossen. Wie Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute erklärt hat, dürfen Einrichtungshäuser und Babyfachmärkte dort ab Montag wieder öffnen. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die rund 35.000 Arbeitnehmer, die in der nordrhein-westfälischen Möbelbranche beschäftigt sind. Wie Autohäuser seien auch Einrichtungshäuser nicht in den Innenstädten angesiedelt und könnten daher aus Sicht der Landesregierung ebenfalls unter Auflagen wieder geöffnet werden.

Die Bundesregierung und die Länder hatten sich gestern auf die Öffnung von Geschäften mit einer Verkaufsfläche unter 800 m² und von Kfz-Händlern, Fahrradhändlern und Buchhandlungen geeinigt. Zu der erhofften Ausnahmeregelung für den großflächigen Möbelhandel war es dabei nicht gekommen. Laumann betonte, dass Nordrhein-Westfalen hier einen eigenen Weg gehe. Er könne sich aber vorstellen, dass sich weitere Bundesländer anschließen.

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