Liebherr muss Vertriebsmodell für Onlinehändler anpassen

Die Liebherr-Hausgeräte Vertriebs- und Service GmbH, Neu-Ulm, verzichtet nach dem Einschreiten des Bundeskartellamts, Bonn, auf bestimmte Klauseln in ihren Vertriebsbedingungen, die zu einer Benachteiligung von Onlinehändlern geführt hätten. Die Kontrollbehörde war aufgrund von Beschwerden von Marktteilnehmern ...

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