Die Liebherr-Hausgeräte Vertriebs- und Service GmbH, Neu-Ulm, verzichtet nach dem Einschreiten des Bundeskartellamts, Bonn, auf bestimmte Klauseln in ihren Vertriebsbedingungen, die zu einer Benachteiligung von Onlinehändlern geführt hätten. Die Kontrollbehörde war aufgrund von Beschwerden von Marktteilnehmern ...
Liebherr muss Vertriebsmodell für Onlinehändler anpassen
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