Landgericht Frankfurt: Erste Anlegerklage gegen Steinhoff

Die auf den Bank- und Kapitalmarkt spezialisierte Tübinger Kanzlei TILP hat gestern für den von ihr vertretenen Mandanten beim Landgericht Frankfurt/Main eine Anlegerklage gegen die Steinhoff International Holdings eingereicht. Gleichzeitig hat TILP einen Antrag zur Einleitung eines Musterverfahrens gestellt.

Laut der Kanzlei hat sich Steinhoff wegen falscher, unterlassener und unvollständiger Kapitalmarktinformationen gegenüber seinen Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht. Betroffen seien alle Aktienkäufe seit dem Börsengang von Steinhoff am 7. Dezember 2015 bis zum 5. Dezember. Der aktuelle Kläger hatte im September 2016 und September 2017 insgesamt 2.000 Steinhoff-Aktien für rund 10.000 € erworben. Mit der Klage will er die Rückabwicklung seiner Aktienkäufe durchsetzen bzw. einen Kursdifferenzschaden von 80 % seines Einstandspreises geltend machen. Nachdem Steinhoff am 5. Dezember Bilanzunstimmigkeiten eingeräumt hatte, war der Kurs der Konzernaktie von rund 3,00 € in den darauffolgenden Tagen um knapp 90 % eingebrochen.

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