Kartellamt untersagt Amazon die Setzung von Preisgrenzen

Das Bundeskartellamt, Bonn, hat am 5. Februar 2026 der Amazon.com Inc., Seattle, und der Amazon EU S.à r.l., Luxemburg, die Anwendung von Preiskontrollmechanismen für Marktplatzhändler untersagt. Die Behörde sieht in der Einflussnahme auf die Preisgestaltung auf dem deutschen Amazon Marketplace unter anderem in Form...

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