Kosten für die Anschaffung von Möbeln aller Art, die im Zusammenhang mit Ausbau- und Umbauarbeiten entstehen, sind in Italien nach einem neuen Beschluss der Regierung zu 50 % von der Einkommenssteuer absetzbar, wie aus einer Mitteilung des italienischen Branchenverbandes FederlegnoArredo s.r.l., Mailand, vom 31. Mai ...
Italien: Kosten für Möbelkauf zu 50 % steuerlich absetzbar
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