Zehn Möbelhändler klagen gegen Öffnungsverbot

Zehn Möbelhändler haben am Donnerstag bei den zuständigen Verwaltungsgerichten in fünf Bundesländern eine Klage gegen das derzeit geltende Öffnungsverbot eingereicht. Nach gleichlautenden Medienberichten beteiligen sich unter anderem Möbel Martin mit fünf Einrichtungshäusern in Rheinland-Pfalz und drei Filialen im Saarland sowie der Gießener Möbelhändler Sommerlad mit drei Standorten in Hessen an der Klageaktion. Die Unternehmen sind der Ansicht, dass die Verhältnismäßigkeit der aktuellen Corona-Verordnungen nicht mehr gegeben ist und kritisieren insbesondere die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Branchen.

Mit den jeweiligen Klagen wollen die zehn Unternehmen die sofortige Öffnung durchsetzen und verpflichten sich unter anderem Eingangskontrollen mit Schnelltests für Kunden durchzuführen. Nur wer negativ getestet ist, darf die Einrichtungshäuser betreten. Die Ergebnisse der Tests würden dann den Gesundheitsministerien und dem Robert Koch-Institut zur Verfügung gestellt.

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