XXXLutz darf sich unter Auflagen an Roller/Tejo beteiligen

Das Bundeskartellamt hat die von der österreichischen XXXLutz-Gruppe geplante Übernahme eines Anteils von 50 % an den beiden zur Tessner-Gruppe gehörenden Möbelhandelsunternehmen Tejo und Roller unter Auflagen freigegeben. Die Transaktion soll über die zur XXXLutz-Gruppe gehörende Mann Mobilia Beteiligungs GmbH abgewickelt werden. Die Bonner Behörde hat dabei lediglich die Auswirkungen der Beteiligung im Hinblick auf die Absatzmärkte geprüft; für die Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Beschaffungsmärkte ist die Europäische Kommission in Brüssel zuständig.

Laut Bundeskartellamt würde der Zusammenschluss an 23 Standorten zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen. Vor allem im Möbeldiscountbereich könnten die Verbraucher dort künftig nicht mehr zwischen verschiedenen Händlern auswählen. Daher müssen 22 Tessner-Standorte sowie ein XXXLutz-Standort veräußert werden.
Insgesamt umfasst die Transaktion knapp 130 Roller-Märkte, acht zu Tejo gehörende Schulenburg-Einrichtungszentren und 20 Tejo’s SB Lagerkauf-Filialen. Nach Angaben des Bundeskartellamts entsteht mit dem Zusammenschluss der größte Möbelhändler in Deutschland (vor Ikea).
Das bei der Europäischen Kommission angesiedelte Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Aufgrund der Umsatzvolumina der beteiligten Unternehmen von insgesamt mehr als 5 Mrd € hätte das Zusammenschlussvorhaben eigentlich vollständig bei der Europäischen Kommission angemeldet werden müssen. Da sich der Zusammenschluss allerdings hauptsächlich in Deutschland auswirken wird, haben die Beteiligten bei der Europäischen Kommission beantragt, den Fall beim Bundeskartellamt prüfen zu lassen. Da die Beschaffungsmärkte jedoch voraussichtlich über Deutschland hinausgehen, hat die Europäische Kommission Ende Januar 2020 das Vorhaben nur bezüglich der betroffenen Absatzmärkte zur Fusionskontrolle an das Bundeskartellamt verwiesen.

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