Verbände rufen zu Aufrechterhaltung der Lieferketten auf

Die Wirtschaftsverbände VDM, BVDM und Mittelstandsverbund (ZGV) haben in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es sich bei den behördlich angeordneten Öffnungsverboten für den Möbelhandel nicht um Betriebsschließungen, sondern um einen Ausschluss des Publikumsverkehrs aus den Geschäftsräumen handelt. Die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter, die Annahme und Einlagerung von gelieferten Waren sowie die Auslieferung und Montage sind nach Aussage der Verbände auch weiterhin zulässig.

Die Verbände haben die Handelsunternehmen daher aufgefordert, die Auslieferungskette zum Endkunden so lange wie möglich aufrecht zu erhalten und bei eintretenden Störungen im Ablauf ihre Lieferanten so schnell wie möglich zu informieren. Eine komplette Schließung der Warenannahme muss aus Sicht der Verbände mit einem Vorlauf von mehreren Tagen angezeigt werden.

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