VDM plädiert für Click & Meet auch bei Inzidenz über 100

Im Hinblick auf die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat VDM-Präsident Elmar Duffner die Beibehaltung von kontaktarmen Einkaufsmöglichkeiten gefordert, da der vorhandene Einrichtungsbedarf nicht vollständig über Onlinekanäle gedeckt werden kann. Neben der Abholung bestellter Ware („Click & Collect“) bei Inzidenzwerten von über 100 sollte im großflächigen Möbelhandel zudem auch die Buchung von Einzelberatungsterminen mit maximal zwei Personen („Click & Meet“) ermöglicht werden. Derzeit ist dies nur bei einer Inzidenz zwischen 50 bis 100 erlaubt. Zusätzliche Sicherheit könnten aktuelle Corona-Tests gewährleisten. Bayern habe die entsprechende Verordnung beispielsweise bereits angepasst und erlaubt bei Vorlage eines negativen Corona-Tests seit dem 12. April Click & Meet auch bei einer Inzidenz von 100-200.

Das Bundeskabinett hat sich am vergangenen Dienstag auf bundeseinheitliche Maßnahmen bei einer Inzidenz von über 100 verständigt und eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Über die sogenannte Bundesnotbremse wird nun der Bundestag beraten und diese voraussichtlich am Mittwoch verabschieden. Abschließend muss die Gesetzesänderung noch den Bundesrat passieren. Mit Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern haben zwei Bundesländer die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes bereits vor deren Inkrafttreten mit Wirkung zum heutigen Tag umgesetzt. So müssen in Baden-Württemberg zum Beispiel bei einer Inzidenz von über 100 Bau- und Gartenmärkte wieder geschlossen werden. Click & Collect soll für sämtliche Einzelhandelsbetriebe aber weiterhin erlaubt sein.

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