Steinhoff hat Zustimmung der Gläubiger erhalten

Die Steinhoff International Holdings hat die erforderliche Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger für die Umsetzung der Lock up-Vereinbarung und des damit einhergehenden Restrukturierungsprozesses erhalten. Laut einer heute von dem Konzern veröffentlichen Mitteilung haben bislang Gläubiger zugestimmt, auf die zusammen 89 % der Forderungen gegenüber der Konzerngesellschaft Steinhoff Europe fallen. Kreditgeber, die zusammen 89 % der Forderungen gegenüber der Steinhoff-Tochter Stripes US Holding repräsentieren, haben ebenfalls eingewilligt. Außerdem haben Kapitalgeber der Steinhoff Finance Holding ihre Zustimmung erteilt, die zusammen 92 % des Nennvolumens der Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2021, 99 % des Nennwertes der 2022 fällig werdenden Wandelanleihen bzw. 96 % des Nennwerts der bis 2023 laufenden Schuldverschreibungen repräsentieren.

Damit die Lock up-Vereinbarung in Kraft treten kann, muss Steinhoff nun bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter die Unterzeichnung der Vereinbarung durch die genannten Konzerngesellschaften. Die Lock-up-Vereinbarung muss bis spätestens morgen in Kraft treten. Dann endet die mit den Gläubigern vereinbarte Unterstützungsperiode. Andernfalls wollen die Steinhoff-Gesellschaften andere Optionen, zum Beispiel lokale Sanierungsverfahren, prüfen.

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