Steinhoff: Gericht sagt Termin für Musterverfahren ab

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat mit Beschluss vom 2. Dezember angeordnet, das Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Steinhoff International Holdings ruhen zu lassen. Der ursprünglich für den 18. Dezember angesetzte mündliche Verhandlungstermin wurde daher abgesagt. Der Entscheidung sind entsprechende Anträge von Steinhoff und dem von der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft vertretenen Musterkläger vorausgegangen. Beide Parteien haben sich laut TILP auf Vergleichsverhandlungen geeinigt.

Das Musterverfahren gegen Steinhoff war mit Beschluss des 23. Zivilsenats des OLG Frankfurt vom 30. Juli eröffnet worden. In dem Musterverfahren soll geklärt werden, ob sich Steinhoff gegenüber Investoren wegen der Verletzung von Ad hoc-Pflichten schadensersatzpflichtig gemacht hat. Die Kläger werfen Steinhoff vor, den Kapitalmarkt über Bilanzmanipulationen im Umfang von mehreren Milliarden Euro nicht rechtzeitig informiert zu haben. Im Dezember 2017 waren die über mehrere Geschäftsjahre hinweg erfolgten Bilanzmanipulationen des Steinhoff-Konzerns bekannt geworden.

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