Steinhoff bittet um Verlängerung des Stillhalteabkommens

Der Steinhoff-Konzern hat seine Gläubiger gestern um die Verlängerung des bis zum 30. Juni geltenden Stillhalteabkommens gebeten. Die Frist soll nun um drei Wochen bis zum 20. Juli verlängert werden. Ursprünglich hatten sich die Gläubiger bereit erklärt, bis Ende Juni nichts zu Unternehmen, was bei den in Österreich ansässigen Tochtergesellschaften Steinhoff Europe AG und Steinhoff Finance Holding GmbH zu einer Insolvenz führen könnte.

Laut der Börsenmitteilung habe Steinhoff zwar signifikante Fortschritte in den Verhandlungen gemacht, allerdings brauche der Konzern mehr Zeit, um sich mit den Gläubigern über die finalen Bedingungen eines gemeinsamen Restrukturierungsplans einig zu werden.

Die Zustimmung zur Verlängerung des Stillhalteabkommens muss bis morgen früh 10 Uhr erfolgen. Gläubiger, die sich mit dem Aufschub einverstanden erklären, sollen eine Vergütung in Höhe von 0,15 % ihrer Forderungen gegenüber Steinhoff erhalten. Bleibt die erforderliche Zustimmung der Gläubiger aus, sind die Steinhoff Europe AG und die Steinhoff Finance Holding GmbH laut Mitteilung gezwungen, ihre verbleibenden Optionen zu prüfen.

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