Steinhoff-Aktionäre sollen ihre Identität offenlegen

Im Rahmen der gegen die Steinhoff International Holdings von verschiedenen Parteien vor Gericht erhobenen Schadenersatzansprüche hat der Konzern die involvierten Aktionäre aufgefordert, unter anderem ihre Identität und die Anzahl der aktuell oder vormals gehaltenen Aktien offen zu legen. Das geht aus einer heute veröffentlichten Konzernmitteilung hervor. Steinhoff will die Informationen nutzen, um mögliche Vergleiche auszuhandeln.

Der Konzern befindet sich im Rechtsstreit unter anderem mit den von der niederländischen Vereniging van Effectenbezitters (VEB) vor dem Bezirksgericht Amsterdam vertretenen europäischen Anlegern sowie mit deutschen Aktionären, die sich im Rahmen einer von der Kanzlei TILP im Dezember 2017 am Landgericht Frankfurt/Main initiierten Sammelklage zusammengeschlossen haben. Außerdem hatte die südafrikanische Anwaltskanzlei LHL Attorneys im August 2018 eine Sammelklage wegen Anlegerschäden vor dem High Court in Südafrika eingereicht. Mit der VEB hat sich Steinhoff vor Kurzem auf eine Verlängerung des Stillhalteabkommens bis zum 15. Mai geeinigt. Das Verfahren ist seit Jahresbeginn 2018 am Bezirksgericht Amsterdam anhängig.

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