Schramm GbR dementiert Abberufung von Axel Schramm

Die Verwaltungsgesellschaft Schramm GbR hat in einer heute versandten Mitteilung betont, dass Axel Schramm weiterhin alleiniger Geschäftsführer des Betten- und Matratzenherstellers Schramm Werkstätten GmbH und der Schramm Holding GmbH ist. Die Schramm GbR hat damit auf eine gestern von der PR- und Lobbyagentur Brunswick Group verbreiteten Pressemitteilung reagiert, wonach Axel Schramm als Geschäftsführer aller drei Unternehmen abberufen worden sei und seine Schwester und Miteigentümerin Susanne Schramm die Führung des Familienunternehmens übernommen hätte. Dabei unterstützen werde sie ein familienfremder Geschäftsführer.

Die Verwaltungsgesellschaft hat nun hingegen mitgeteilt, dass Susanne und Axel Schramm am 3. Dezember vor dem Landgericht Kaiserslautern einen Vergleich geschlossen haben. Demgemäß soll in einem Hauptsacheverfahren unter anderem geklärt werden, ob Susanne Schramm geschäftsführende Gesellschafterin der Schramm GbR ist. Bis zur Klärung des Sachverhalts werde die Geschäftsführung dieser Gesellschaft sowohl durch Axel als auch durch Susanne Schramm ausgeübt. Bislang gebe es keinen rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens. Daher können Gesellschafterbeschlüsse bei der Schramm Werkstätten GmbH und der Schramm Holding GmbH nur gemeinsam durch Susanne und Axel Schramm als Vertreter der Verwaltungsgesellschaft und damit der Alleingesellschafterin der Schramm Werkstätten GmbH und der Schramm Holding GmbH gefasst werden.
Laut der Mitteilung wurde zu keinem Zeitpunkt ein von Susanne und Axel Schramm autorisierter Gesellschafterbeschluss gefasst, wonach Axel Schramm nicht mehr Geschäftsführer und Susanne Schramm oder andere Personen Geschäftsführer der Schramm Werkstätten GmbH und der Schramm Holding GmbH seien. Axel Schramm ist seit 2014 Präsident des VDM.

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