Musterverfahren gegen Steinhoff ist eröffnet

Deutsche Schadensersatzklagen von Aktionären der Steinhoff International Holdings sollen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main (OLG Frankfurt) verhandelt werden. Das hat das Landgericht Frankfurt/Main in einer Beschlussvorlage vom 22. Mai entschieden. In erster Instanz hatte das Landgericht elf verschiedene Musterverfahrensanträge gesammelt und dem Oberlandesgericht zugestellt. Damit ist laut einer Mitteilung der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft zwingend das Kapitalanlegermusterverfahren gegen Steinhoff vor dem OLG Frankfurt eröffnet.

TILP hatte am 19. Dezember 2017 eine erste deutsche Anlegerklage vor dem Landgericht eingereicht und gleichzeitig einen Antrag auf ein Musterverfahren gestellt. In Rahmen der Klage sollen Schadenersatzansprüche aufgrund von Aktienkäufen seit dem Jahr 2015 geltend gemacht werden. Nach Einschätzung der Anlegervertretung wird der Prozess noch in diesem Jahr verhandelt. Darin soll geklärt werden, ob Steinhoff den Kapitalmarkt nicht oder nicht rechtzeitig über die Bilanzunregelmäßigkeiten im Zeitraum vom 7. Dezember 2015 bis 5. Dezember 2017 informiert hat. TILP ist sich unterdessen nach eigenen Angaben sicher, Steinhoff eine Vielzahl von Pflichtverletzungen nachweisen zu können.

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