Mattress Firm: Gericht genehmigt Gläubigervereinbarung

Der High Court of Justice in England und Wales hat ein sogenanntes Scheme of arrangement im Zusammenhang mit der finanziellen Restrukturierung der US-amerikanischen Steinhoff-Tochtergesellschaft Mattress Firm genehmigt. Steinhoff geht davon aus, dass das sogenannte „SUSHI Scheme“ am kommenden Montag in Kraft treten wird. Mit dem SUSHI Scheme soll die Voraussetzung für die erfolgreiche Beendigung des Sanierungsverfahrens nach Chapter 11 der US-amerikanischen Konkursordnung geschaffen werden, in dem sich Mattress Firm seit Anfang Oktober befindet.

Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung der Holdinggesellschaft Stripes US Holding (SUSHI) mit den Mattress Firm-Gläubigern, in dessen Rahmen die Gläubiger ihre Rechte unter einer bestehenden revolvierenden Kreditlinie in Höhe von 203 Mio US$ an die Steinhoff Europe AG mit Sitz in Cheltenham/Großbritannien abtreten. Im Gegenzug sollen sie ähnliche Rechte unter einer neuen Kreditlinie erhalten. Darüber hinaus soll SUSHI mit dem Scheme of arrangement von jeglicher Haftung im Hinblick auf die bisherige Kreditvereinbarung mit den Gläubigern befreit werden. SUSHI hält indirekt über die Mattress Firm Holding alle Anteile an Mattress Firm. Die Mattress Firm-Gläubiger hatten dem Scheme of arrangement bereits am 7. November zugestimmt.
Das Ende des Sanierungsverfahrens strebt Mattress Firm noch vor dem sogenannten „Black Friday“ am 23. November an. Davon erhofft sich der Matratzenhändler eine positivere Umsatzentwicklung während der Black Friday-Aktionstage.

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