Kartellamt hat XXXLutz/Roller/Tejo-Beschluss veröffentlicht

Das Bundeskartellamt hat heute den Beschluss in dem Fusionskontrollverfahren zur Übernahme eines Anteils in Höhe von 50 % an den beiden zur Tessner Holding gehörenden Möbelhandelsunternehmen Tejo und Roller durch die XXXLutz-Gruppe veröffentlicht. Die Kartellbehörde hatte die Pläne am 25. November mit Auflagen freigegeben. Demnach müssen im Zuge der Transaktion, die über die Mann Mobilia Beteiligungs GmbH abgewickelt werden soll, 23 der insgesamt 155 zu übernehmenden Standorte an einen oder mehrere unabhängige Dritte veräußert werden. Unter folgendem Link sind auf 407 Seiten die Details des Beschlusses zu dem seit Ende Januar 2020 laufenden Fusionskontrollverfahrens mit dem Aktenzeichen B1-195/19 einsehbar.

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