Gutachten geht bei Alno von Insolvenzverschleppung aus

Der Küchenhersteller Alno hätte laut einem heute auf der ersten Gläubigerversammlung in Hechingen von dem Insolvenzverwalter Prof. Dr. Martin Hörmann vorgelegten Bericht schon früher Insolvenz anmelden müssen. Laut einem Gutachten der Frankfurter Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Andersch ist die Zahlungsunfähigkeit wohl schon deutlich vor dem Insolvenzantrag im Juli 2017 eingetreten. Einzelne Gesellschaften sind nach den vorläufigen Erkenntnissen wahrscheinlich bereits seit 2013 zahlungsunfähig, unter Berücksichtigung der „Bugwellentheorie“ allerdings wohl erst seit Ende 2016.

Die strafrechtliche Dimension im Falle einer Insolvenzverschleppung ist Sache der Staatsanwaltschaft. Daher prüft bereits seit Ende November die Wirtschaftsstaatsanwaltschaft in Stuttgart, ob im Fall von Alno der Anfangsverdacht der Insolvenzverschleppung vorliegt. Der Insolvenzverwalter hat als neutrale Person ausschließlich die Gläubigerinteressen zu wahren und aufzuklären, welche Geschäftsvorfälle aus der Vergangenheit möglicherweise nachteilig für die Insolvenzgläubiger sind. Ein wesentlicher Faktor ist dabei die Frage, zu welchem Zeitpunkt das Unternehmen tatsächlich zahlungsunfähig und/oder überschuldet war.
Zu dem in der Öffentlichkeit angekündigten Rechtstreit um Schadensersatz zwischen der Beteiligungsgesellschaft Tahoe Investors und den ehemaligen Vorstandsmitgliedern Max Müller und Ipek Demirtas wollte der Insolvenzverwalter keine Stellungnahme abgeben.

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