Gericht hat Musterverfahren gegen Steinhoff eröffnet

In dem Musterverfahren gegen die Steinhoff International Holdings hat der 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt einen von der Kanzlei TILP vor dem Landgericht Frankfurt vertretenen Kläger als Musterkläger bestimmt. Dies geht aus dem am 30. Juli ergangenen Beschluss hervor, der am Dienstag veröffentlicht wurde. In dem Musterverfahren soll geklärt werden, ob sich Steinhoff gegenüber Investoren wegen der Verletzung von Ad hoc-Pflichten schadensersatzpflichtig gemacht hat. Die Kläger werfen Steinhoff vor, den Kapitalmarkt über Bilanzmanipulationen im Umfang von mehreren Milliarden Euro nicht rechtzeitig informiert zu haben.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 18. Dezember gelegt. Laut Maximilian Weiss von der Kanzlei TILP verfügen die Klägeranwälte bereits über genügend Beweise und könnten Steinhoff eine Vielzahl von schwerwiegenden Verstößen gegen das Kapitalmarktrecht nachweisen.
Mit der jetzigen Bestimmung des Musterklägers hat das eigentliche Musterverfahren begonnen. Zugleich wurde hiermit eine Frist von sechs Monaten in Gang gesetzt, in deren Rahmen Investoren ihre Ansprüche zum Musterverfahren anmelden können.

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