Gericht hat Abberufung von Schramm für gültig erklärt

Laut einer Mitteilung der PR-Agentur Brunswick Group hat das Landgericht Kaiserslautern entschieden, dass die Abberufung von Axel Schramm als Geschäftsführer des Betten- und Matratzenherstellers Schramm Werkstätten GmbH sowie der Schramm Holding GmbH, beide Winnweiler, rechtsgültig ist. Daher hat die ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -