First EPA hat zweites Angebot für Pino Küchen vorgelegt

Die im liechtensteinischen Schaan ansässige First EPA Holding hat Alno am 24. Juli ein neues, gegenüber der ersten Offerte nachgebessertes Angebot für Pino Küchen vorgelegt. Als Kaufpreis werden darin 4 Mio € vorgeschlagen, von denen 1 Mio € bei Closing, 600.000 € am 31. Oktober und die verbleibenden 2,4 Mio € in zwölf gleichen, ab dem 31. August fälligen Monatsraten bezahlt werden sollen. Der von der First EPA Holding vorgelegte Vertragsentwurf sollte nach den Vorstellungen des Unternehmens ab dem 24. Juli abgestimmt und nach Möglichkeit bereits am 28. Juli unterzeichnet werden.

Das Mitte März 2017 gegründete Unternehmen ist laut einer am 24. Juli veröffentlichten Mitteilung mit einer Forderung über rund 22,7 Mio € nach eigenen Angaben der größte Gläubiger des zu Alno gehörenden Küchenherstellers. Aus dieser Position hat die First EPA Holding am 20. Juli Alno ein auf 100.000 € lautendes Angebot für alle Anteile an Pino Küchen unterbreitet. Mit diesem Angebot sollte laut der First EPA Holding auch ein Insolvenzantrag von Pino Küchen vermieden werden.
Alno hat das Angebot über ihren Verhandlungsführer Stefan Denkhaus von der Sozietät Boege Rohde Luebbehuesen (BRL) abgelehnt. Denkhaus war laut der liechtensteinischen Gesellschaft nicht zu Verhandlungen bereit und hat stattdessen am 21. Juli am Amtsgericht Hechingen auch für Pino Küchen einen Insolvenzantrag gestellt. Parallel zu dem Insolvenzantrag für Pino Küchen habe Denkhaus der First EPA Holding angeboten, die Forderungen gegen Pino Küchen für einen Kaufpreis von 1,00 € mit Besserungsschein an die zur Hastor-Gruppe gehörende Tahoe Investors GmbH zu verkaufen. Die First EPA Holding hat den Besserungsschein als nicht akzeptabel bezeichnet, da er bezüglich der Fristen und der Angebotshöhe stark eingeschränkt ist.
Das Amtsgericht Hechingen hat am 24. Juli dem für Pino Küchen eingereichten Antrag auf ein vorläufiges Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung zugestimmt und vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Wie bei den drei anderen Verfahren über die Alno AG und deren Tochtergesellschaften Alno Logistik & Service und Wellmann wurde Prof. Dr. Martin Hörmann aus der Stuttgarter Kanzlei Anchor Rechtsanwälte zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

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