EK/servicegroup fordert Verlustausgleich für Händler

Die EK/servicegroup hat in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier den Ausgleich von unverschuldeten Verlusten der Einzelhändler in Deutschland während der Corona-Krise gefordert. Durch die Umsatzverluste seien nach Angaben der Verbundgruppe, die in Deutschland rund 2.000 Mitglieder hat, die Kapitalreserven des inhabergeführten Handels inzwischen aufgebraucht. Dadurch würden die für die Digitalisierung oder andere notwendige Investitionen benötigten finanziellen Mittel fehlen. Auch wenn der Konsum der Verbraucher wieder anzieht, würde es nach Einschätzung der EK/servicegroup acht bis zehn Monate dauern, bis im Einzelhandel wieder die Umsätze aus Vor-Corona-Zeiten erreicht werden. Diese Zeit hätten die Händler nicht mehr, wenn die erlittenen Verluste nicht ausgeglichen werden.

Über die kurzfristige Bereitstellung finanzieller Mittel hinaus sei der Einzelhandel zudem auf verlässliche langfristige Perspektiven angewiesen. Die Bundesnotbremse sorge dagegen auch in Zukunft für Unsicherheit. Zusammen mit der Initiative „Händler helfen Händlern“ hatte die EK/servicegroup daher am 28. Mai Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Beschwerde richtete sich gegen die in der Bundesnotbremse geregelten inzidenzwertgesteuerten Öffnungsregeln im stationären Einzelhandel, durch die die Beschwerdeführer das Recht der freien Berufsausübung verletzt sehen. Die EK/servicegroup fordert von der Politik zudem Investitionen zur Belebung des Handels in den Innenstädten und gleichzeitig die Beschränkung der Marktmacht global agierender digitaler Plattformen.

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