Click & Meet wird bei Inzidenz bis 150 erlaubt

Der Bundestag hat gestern die vom Kabinett bereits in der vergangenen Woche auf den Weg gebrachte Änderung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet. Mit der sogenannten „Bundesnotbremse“ sollen bei Überschreitung einer Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen künftig bundeseinheitliche Maßnahmen gelten. Laut der Neufassung darf der nicht versorgunsrelevante Einzelhandel nun auch Termin-Shopping bei einer Inzidenz bis 150 und Vorlage eines negativen Corona-Tests anbieten. Bislang war Click & Meet bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 möglich; ab 100 war lediglich noch die Abholung der vorab bestellten Ware („Click & Collect“) erlaubt. Die Vorlage eines Testergebnisses war im Einzelhandel bislang nicht erforderlich.

Heute wird abschließend noch der Bundesrat über das Gesetz beraten. Das Gesetz ist dort jedoch nicht zustimmungspflichtig. Die neuen Vorschriften könnten frühestens am Samstag in Kraft treten.

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