Bundeskartellamt stimmt Krieger-Beitritt zur Begros zu

Die Krieger-Gruppe darf nach Anpassung der ursprünglichen Beitrittspläne Mitglied im Möbeleinkaufsverband Begros werden. Die Änderungen sehen eine Trennung der Begros-Eigenmarken im Rahmen eines sogenannten Zwei-Markenfamilien-Modells vor. Demnach dürfen die Krieger-Gruppe und das Begros-Mitglied Porta für mehrere Jahre nicht dieselben Eigenmarken des Einkaufsverbands führen. Exklusivmodelle dürfen jeweils nur unter einer der beiden Markenfamilien vertrieben werden. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Sortimente der beiden Unternehmen hinreichend unterscheiden. Die übrigen Begros-Mitglieder sind von dieser Regelung ausgenommen; sie dürfen alle Begros-Eigenmarken im Sortiment führen.

Das Bundeskartellamt hatte zunächst wettbewerbliche Bedenken in Bezug auf den ursprünglich für Anfang 2021 geplanten Beitritt der Krieger-Gruppe zur Begros geäußert, da dadurch die Marktanteile von Krieger und Porta in mehreren Regionen Ostdeutschlands die Schwelle von 15 % überschritten hätten. Die große Marktmacht hätte laut Bundeskartellamt eine geringere Auswahl für den Kunden bedeutet, da durch den gemeinsamen Einkauf eine Angleichung der Sortimente zu erwarten gewesen wäre. Zusammen mit der Angleichung der Beschaffungskosten hätte dies eine Wettbewerbsbeschränkung zur Folge gehabt. Darüber hinaus wird die Krieger-Gruppe nach dem Beitritt ihre bisherigen Einkaufskonditionen nicht gegenüber der Begros bzw. deren Mitgliedern offenlegen. Auf dieser Grundlage sieht das Bundeskartellamt davon ab, ein Untersuchungsverfahren einzuleiten, behält sich diese Option bei einer wesentlichen Änderung des Sachverhalts jedoch vor.

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