Auch Alno Schweiz stellt Antrag auf Nachlassstundung

Der Verwaltungsrat der im schweizerischen Nidau ansässigen Alno (Schweiz) AG hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, einen Antrag auf Eröffnung einer provisorischen Nachlassstundung beim zuständigen Bezirksgericht zu stellen. Grund des Antrags ist die Überschuldung der hundertprozentigen Alno-Tochtergesellschaft.

Bruno Piatti, eine ebenfalls in der Schweiz ansässige, hundertprozentige Alno-Tochtergesellschaft, hatte bereits Ende Juli einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Bülach gestellt. Im Rahmen der Nachlassstundung kann nach Schweizer Recht mit den Gläubigern ein Nachlassvertrag ausgehandelt werden, um die rechtliche oder wirtschaftliche Existenz einer Gesellschaft vorläufig zu sichern. Während des Nachlassverfahrens sind weder Konkurs noch Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung möglich.

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