Alno will Jahresabschluss 2016 morgen veröffentlichen

Der insolvente Küchenmöbelhersteller Alno wird den Konzern- und Jahresabschluss 2016 nach derzeitiger Planung morgen Vormittag veröffentlichen. Ursprünglich sollten die Zahlen bereits am 31. März vorgelegt werden. Der Termin war seither allerdings mehrfach verschoben worden und auch die zuletzt für den 14. August angesetzte Veröffentlichung konnte nicht eingehalten werden. Grund für die neuerliche Verschiebung war die Klärung rechtlicher Fragen in Zusammenhang mit der am 12. Juli eingeleiteten Sanierung in Eigenverwaltung.

Aufgrund der fehlenden Einreichung der Rechnungslegungsunterlagen hat das Bundesamt für Justiz bereits am 14. Juni gegen Alno ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Ein derartiges Verfahren beginnt mit der Aufforderung, innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Schreibens den gesetzlichen Offenlegungspflichten nachzukommen oder das Unterlassen mittels Einspruchs zu rechtfertigen. Kommt das Unternehmen dieser Aufforderung nicht nach, wird ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 € bzw. höchstens 25.000 € verhängt. Für kapitalmarktorientierte Unternehmen und Emittenten von Vermögensanlagen gilt ein höherer Höchstbetrag. Zum aktuellen Stand des Verfahrens wollte sich die Behörde auf Anfrage nicht äußern.

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