Der Vorstand des österreichischen Büromöbelherstellers Bene und der Bene-Hauptaktionär BGO haben in ihrer gestrigen Sitzung die Barabfindung für die auszuschließenden Bene-Minderheitsaktionäre auf 1,03 € je Aktie festgelegt. Diese Barabfindung entspricht dem von BGO im März angekündigten Barabfindungsbetrag von insgesamt 2,0 Mio €. Zur Ermittlung der Barabfindung hat Bene ein Bewertungsgutachten erstellt, das von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft BDO Austria als angemessen beurteilt wurde. Nach Angaben von Bene befindet sich die festgesetzte Barabfindung über dem in dem Gutachten errechneten Betrag. Sie richtet sich an den Streubesitz des Unternehmens von 9,76 % der Aktien. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17. September will Bene dann über den Gesellschafterausschluss entscheiden.
Bene-Minderheitsaktionäre sollen 1,03 € je Aktie erhalten
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