Seit dem 17. November 2021 greift in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe. Damit gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die 2G-Regel; nur noch Geimpfte und Genesene dürfen zum Beispiel Messen, Ausstellungen und Kongresse besuchen. Im Möbeleinzelhandel gilt wie im gesamten Einzelhandel die 3G-Regelung. ...
Baden-Württemberg führt Corona-Alarmstufe ein
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