Alno: Gericht regt erneut Vergleich mit Deisel an

Bei dem Gerichtstermin am 22. Dezember im Prozess des ehemaligen CEO Jörg Deisel gegen die Alno AG hat das Landgericht Düsseldorf nach Konzernangaben einen Vergleichsvorschlag gemacht, zu dem die beiden Parteien innerhalb von drei Wochen Stellung beziehen können. Laut Alno sieht der vorgeschlagene Vergleich unter anderem eine Abgeltung der streitgegenständlichen Ansprüche und die Beendigung von Deisels Vorstandstätigkeit und seines Dienstvertrags zum 30. September 2011 vor. Die gegenüber Deisel ausgesprochenen fristlosen Kündigungen wären in diesem Fall ungültig. Eine Beendigung des Vertragsverhältnisses zum 30. September 2011 würde allerdings die im Juni 2010 erfolgte vorzeitige Verlängerung von Deisels Vorstandsvertrag bis Mitte 2015 rückgängig machen.

Nach Angaben von Alno hatte der Konzern Deisel rund zwei Wochen nach dem ersten Prozesstermin vom 3. November am 18. November einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, den dieser nicht angenommen habe. Diesem Vorschlag hat sich das Gericht aus Sicht des Konzerns nun angenähert. Bereits bei dem ersten Termin hatte das Gericht die Parteien aufgefordert, einen Vergleich zu schließen. Deisel will mit seinen Klagen zum einen die Nachzahlung seines Gehalts erwirken, zum  anderen forderte er die Zahlung seiner Tantieme für das Jahr 2010 und die Rücknahme seiner fristlosen Kündigungen.

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