Alno: Bundesgerichtshof weist Beschwerden von Deisel ab

Der Bundesgerichtshof hat die beiden Nichtzulassungsbeschwerden des ehemaligen Alno-CEO Jörg Deisel in dem Rechtsstreit um dessen außerordentliche Kündigung am Dienstag zurückgewiesen. Wie der Küchenmöbelhersteller Alno heute mitgeteilt hat, ist damit die Kündigung Deisels vom 6. April 2011 rechtskräftig.

Der Alno-Aufsichtsrat hatte Deisel damals fristlos gekündigt; in der Folge war Max Müller einstimmig zum Vorstandssitzenden bestellt worden. Daraufhin wollte Deisel mit zwei separaten Klagen einerseits die Unwirksamkeit seiner Kündigung und andererseits die Nachzahlung von entgangenen Gehältern und Tantiemen erwirken. In erster Instanz hatte das Landgericht Düsseldorf Deisel im Mai 2012 Recht gegeben und die fristlose Kündigung für nichtig erklärt. Anfang November 2014 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf dann den Berufungen von Alno stattgegeben und die beiden Klagen von Deisel abgewiesen. Eine Revision hatte das OLG nicht zugelassen. Der Streitwert beider Verfahren belief sich auf rund 6,5 Mio €. Bei Unwirksamkeit der Kündigung hätten Ansprüche in Höhe von bis zu 7,5 Mio € gegen Alno geltend gemacht werden können.

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