Bei der Deklaration von Verlegespanplatten kommt es auch weiterhin zu Unstimmigkeiten. Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz), Berlin, hat im Februar 2011 die zur Rewe Group gehörende Toom Baumarkt GmbH, Köln, wegen irreführender Bezeichnungen für Verlegespanplatten abgemahnt. Toom Baumarkt hatte ...
Unstimmigkeiten bei Verlegespanplatten-Deklaration
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