Spanplatten nur bedingt recyclingfähig

Bei heute hergestellten und in Verkehr gebrachten Spanplatten kann nicht in allen Fällen von einer stofflichen Verwertbarkeit gemäß den Anforderungen der Altholzverordnung ausgegangen werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine jetzt vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) vorgelegte „Untersuchung von Spanplatten vor dem Hintergrund der stofflichen Verwertung von Altholz“.

Die Vermutung, wonach Spanplatten ohne PVC-Beschichtung und ohne Holzschutzmittelbehandlung bei der Entsorgung der Altholzkategorie A II zugeordnet werden, kann laut LfU bei der Mehrzahl der untersuchten Spanplatten nicht bestätigt werden.
Beprobt wurden insgesamt neun handelsübliche Rohspanplatten aus dem herkömmlichen Sortiment vier verschiedener deutscher Baumarktketten. Sechs davon überschritten direkt einen oder mehrere Grenzwerte der Altholzverordnung. Bei den Parametern Arsen, Blei und Chlor waren demnach Maß oder Häufigkeit der Grenzwertüberschreitung am höchsten.

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