Nach der Ablehnung des Freigabeantrags durch das Oberlandesgericht Frankfurt bereitet der Vorstand der Pfleiderer AG einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht vor. Laut einer von dem Unternehmen veröffentlichten Ad hoc-Mitteilung kann die von der Hybridanleihe-Gläubigerversammlung und der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossene finanzielle Restrukturierung nach der erneuten juristischen Niederlage nicht wie geplant umgesetzt werden. Diese Restrukturierung war allerdings Voraussetzung für den Forderungsverzicht der Gläubiger und eine Eigenkapitalzuführung durch neue Investoren. Nach Aussage von Pfleiderer wird der jetzt vorbereitete Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der als Ober-/Beteiligungsgesellschaft agierenden Pfleiderer AG keine unmittelbaren Auswirkungen auf die operativ tätigen Tochtergesellschaften haben. Die Insolvenz der Pfleiderer AG würde daher laut Pfleiderer nicht automatisch zu Anschlussinsolvenzen dieser Tochtergesellschaften führen. Nach dem Insolvenzantrag will Pfleiderer die wesentlichen Maßnahmen des Restrukturierungskonzepts im Wege eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung umsetzen.
Pfleiderer-Vorstand wird Insolvenzantrag für AG stellen
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