Die Inhaber der Hybridanleihe können bis zum 26. März am Oberlandesgericht Frankfurt die Ablehnung des bis Anfang März ausgehandelten Vergleichs durch die Pfleiderer-Banken anfechten. Das Oberlandesgericht wird damit frühestens am 27. März in zweiter Instanz über das Freigabeverfahren entscheiden. Bei einer erneuten Ablehnung kann die von Pfleiderer geplante finanzielle Restrukturierung voraussichtlich nicht mehr in der über das mit den Banken vereinbarte Stillhalteabkommen zur Verfügung stehenden Zeit bis zum 30. Juni umgesetzt werden. In diesem Fall könnte es bereits kurzfristig zu einem Insolvenzantrag der Pfleiderer AG kommen, wie der Restrukturierungsvorstand Hans-Joachim Ziems in den letzten Tagen gegenüber den Medien dargelegt hat. Nach Informationen verschiedener Wirtschaftszeitungen hatte der zwischen Pfleiderer und den klagenden Inhaber der Hybridgläubiger ausgehandelte Vergleich ein Gesamtvolumen von rund 5 Mio €; die Gläubiger hätten im Gegenzug ihre Klagen gegen die finanzielle Restrukturierung zurückgezogen.
Pfleiderer-Gläubiger können Einspruch einlegen
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