Nach unbestätigten Informationen hat sich die Pfleiderer AG in den seit dem 28. Februar laufenden direkten Verhandlungen mit den klagenden Inhabern der Hybridanleihe bis zum 5. März auf einen Widerrufsvergleich mit Frist bis zum 14. März verständigt. Beide Seiten, die für die Dauer der Verhandlungen eine Geheimhaltungsverpflichtung unterzeichnet haben, können bis zu diesem Zeitpunkt die getroffene Einigung widerrufen. Weder Pfleiderer noch die Kanzleien, die die klagenden Inhaber der Hybridanleihe vertreten, wollten sich auf Anfrage zu dem aktuellen Verfahrensstand äußern.
Pfleiderer erreicht Widerrufsvergleich
© 2012 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.