Pfleiderer erreicht Widerrufsvergleich

Nach unbestätigten Informationen hat sich die Pfleiderer AG in den seit dem 28. Februar laufenden direkten Verhandlungen mit den klagenden Inhabern der Hybridanleihe bis zum 5. März auf einen Widerrufsvergleich mit Frist bis zum 14. März verständigt. Beide Seiten, die für die Dauer der Verhandlungen eine Geheimhaltungsverpflichtung unterzeichnet haben, können bis zu diesem Zeitpunkt die getroffene Einigung widerrufen. Weder Pfleiderer noch die Kanzleien, die die klagenden Inhaber der Hybridanleihe vertreten, wollten sich auf Anfrage zu dem aktuellen Verfahrensstand äußern.

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