Wie bereits gestern nach der ablehnenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt angekündigt, hat die Pfleiderer AG am 28. März beim zuständigen Amtsgericht Düsseldorf Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und dabei die Eigenverwaltung beantragt. Das Amtsgericht hat inzwischen Horst Piepenburg zum vorläufigen Sachwalter bestellt. In der heute abend veröffentlichten Ad hoc-Mitteilung hat Pfleiderer erneut deutlich gemacht, dass sich der Insolvenzantrag nur auf die Pfleiderer AG bezieht, die als reine Beteiligungsholding ohne operatives Geschäft fungiert. Die operativen Tochtergesellschaften seien deswegen von dem Insolvenzantrag nicht direkt betroffen und können laut Pfleiderer ihre Geschäftstätigkeit uneingeschränkt fortsetzen.
Pfleiderer AG hat Insolvenzantrag gestellt
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